Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Eintrittskarten, Führungen und Veranstaltungen der Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Buchung von Eintrittskarten und sonstigen Teilnahmeberechtigungen für
a) die Ausstellung des Erlebniszentrums Naturgewalten,
b) Vorstellungen im Syltdome,
c) Führungen,
d) Exkursionen und Wattwanderungen,
e) Vorträge, Workshops und Bildungsveranstaltungen sowie
f) sonstige Veranstaltungen des Erlebniszentrums Naturgewalten.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Buchungen über das Online-Buchungssystem als auch, soweit die jeweilige Regelung anwendbar ist, für Buchungen und den Erwerb von Eintrittskarten vor Ort oder auf anderem Wege.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Erwerb und die Lieferung von Waren, insbesondere Souvenirartikeln. Hierfür gelten gegebenenfalls gesonderte Bedingungen für den Onlineshop. Sie gelten ebenfalls nicht für Leistungen des Bistros, soweit nicht bei einem konkreten Angebot ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(4) Veranstalter und Vertragspartner ist:
Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH
Hafenstraße 37
25992 List auf Sylt
Telefon: 04651 836190
E-Mail: info@naturgewalten-sylt.de
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Die Darstellung von Eintrittskarten, Führungen und Veranstaltungen auf der Website, im Online-Buchungssystem oder in sonstigen Veröffentlichungen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Bei einer Online-Buchung gibt der Kunde durch Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH zustande.
(4) Bei einem Erwerb an der Kasse oder einer sonstigen Buchung vor Ort kommt der Vertrag mit dem Erwerb beziehungsweise der Ausgabe der Eintrittskarte oder der Bestätigung der Buchung zustande.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Buchung gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den gebuchten Besuchstag, die Veranstaltung, die Uhrzeit, die Anzahl und Art der Eintrittskarten sowie die angegebenen Kontaktdaten.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise des Kaufs angegebenen Preise.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmittel. Bei Käufen vor Ort stehen die dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
§ 4 Ermäßigungen und Familienkarten
(1) Soweit für eine Leistung ermäßigte Eintrittspreise oder besondere Tarife angeboten werden, gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise des Kaufs veröffentlichten Tarifbedingungen.
(2) Für schwerbehinderte Menschen gelten die jeweils veröffentlichten ermäßigten Tarife. Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen, erhält eine Begleitperson freien Eintritt.
(3) Soweit Familienkarten angeboten werden, gelten diese für bis zu zwei Erwachsene gemeinsam mit deren eigenen minderjährigen Kindern oder Enkelkindern nach Maßgabe der jeweils veröffentlichten Tarifbedingungen.
(4) Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines ermäßigten oder besonderen Tarifs müssen am gebuchten Besuchs- beziehungsweise Veranstaltungstag vorliegen. Das Erlebniszentrum Naturgewalten ist berechtigt, beim Einlass einen geeigneten Nachweis zu verlangen.
(5) Kann ein erforderlicher Nachweis nicht vorgelegt werden, kann die Differenz zum regulären Eintrittspreis nacherhoben werden.
§ 5 Eintrittskarten und Zutrittsberechtigung
(1) Die Buchungsbestätigung beziehungsweise Eintrittskarte berechtigt zur Inanspruchnahme der darauf bezeichneten Leistung zu dem gebuchten Termin beziehungsweise innerhalb des angegebenen Zeitraums.
(2) Eintrittskarten sind beim Einlass in geeigneter Form vorzuzeigen. Elektronische Eintrittskarten können grundsätzlich auf einem mobilen Endgerät vorgezeigt werden, sofern sie dort lesbar dargestellt werden können.
(3) Eine Eintrittskarte darf nur einmal genutzt werden. Nach erfolgter Entwertung beziehungsweise Registrierung verliert sie ihre Gültigkeit.
(4) Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des Erlebniszentrums Naturgewalten Sylt gGmbH ist nicht gestattet.
§ 6 Besonderheiten der verschiedenen Ticketarten
(1) Ausstellung: Eintrittskarten für die Ausstellung werden für einen bestimmten Besuchstag gebucht. Sie berechtigen zum Besuch der Ausstellung am gebuchten Tag während der jeweiligen Öffnungszeiten.
(2) Syltdome: Eintrittskarten für Vorstellungen im Syltdome gelten ausschließlich für die gebuchte Vorstellung an dem auf der Eintrittskarte angegebenen Datum und zu der angegebenen Uhrzeit.
(3) Führungen, Exkursionen, Wattwanderungen, Vorträge, Workshops und sonstige Veranstaltungen: Die Teilnahmeberechtigung gilt ausschließlich für den jeweils gebuchten Termin.
(4) Abweichende oder ergänzende Teilnahmebedingungen, insbesondere hinsichtlich Treffpunkt, Dauer, erforderlicher Ausrüstung, Altersbeschränkungen oder sonstiger Teilnahmevoraussetzungen, können sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ergeben.
§ 7 Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen
(1) Bei den von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Eintrittskarten und Buchungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
(2) Für solche Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten für die Ausstellung an einem bestimmten Besuchstag, Vorstellungen im Syltdome sowie für Führungen, Exkursionen, Wattwanderungen, Vorträge, Workshops und sonstige Veranstaltungen zu einem bestimmten Termin.
(4) Die nachfolgend eingeräumte Möglichkeit zur Umbuchung ist eine freiwillige Leistung des Erlebniszentrums Naturgewalten Sylt gGmbH und stellt kein Widerrufsrecht dar.
§ 8 Stornierung und freiwillige Umbuchung
(1) Eine Stornierung durch den Kunden und eine Erstattung des Eintritts- oder Veranstaltungspreises sind grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(2) Für Eintrittskarten zur Ausstellung ist eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Besuchstag bis spätestens 17:30 Uhr am Vortag des ursprünglich gebuchten Besuchstages möglich.
(3) Für Vorstellungen im Syltdome, Führungen, Exkursionen, Wattwanderungen, Vorträge, Workshops und sonstige Veranstaltungen mit einer festgelegten Beginnzeit ist eine einmalige kostenfreie Umbuchung bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn möglich.
(4) Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn für den gewünschten Ersatztermin entsprechende Plätze beziehungsweise Eintrittskarten verfügbar sind.
(5) Die Umbuchung erfolgt grundsätzlich auf einen anderen Termin derselben gebuchten Leistung.
(6) Umbuchungswünsche müssen innerhalb der jeweiligen Frist gegenüber dem Erlebniszentrum Naturgewalten erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Umbuchungswunsches.
(7) Nach Ablauf der jeweiligen Umbuchungsfrist besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen des Kunden.
(8) Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere bei einer vom Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung, bleiben unberührt.
§ 9 Verspätung und Nichterscheinen
(1) Kunden sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zum Beginn einer gebuchten Vorstellung, Führung oder sonstigen Veranstaltung am angegebenen Veranstaltungs- beziehungsweise Treffpunkt zu erscheinen.
(2) Bei verspätetem Erscheinen kann eine Teilnahme insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn ein nachträglicher Einlass den Veranstaltungsablauf beeinträchtigen würde, aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist oder die Gruppe den Treffpunkt bereits verlassen hat.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung des Eintritts- oder Veranstaltungspreises besteht bei vom Kunden zu vertretender Verspätung oder bei Nichterscheinen nicht.
(4) Soweit ein verspäteter Einlass ohne Beeinträchtigung des Veranstaltungsablaufs und ohne Sicherheitsrisiken möglich ist, kann dieser durch das zuständige Personal ermöglicht werden.
§ 10 Absage, Änderung und Abbruch durch das Erlebniszentrum
(1) Das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH kann eine gebuchte Vorstellung, Führung, Exkursion oder sonstige Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, ändern oder abbrechen, wenn deren Durchführung nicht oder nicht in der vorgesehenen Weise möglich oder zumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei ungeeigneten oder gefährlichen Witterungsbedingungen, Sturmflut, Hochwasser oder anderen Naturereignissen, Sicherheitsrisiken, behördlichen Anordnungen, Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall erforderlichen Personals, erheblichen technischen Störungen oder dem Nichterreichen einer für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl.
(3) Wird eine gebuchte Leistung durch das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH vor ihrem Beginn abgesagt, kann der Kunde zwischen einer kostenfreien Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin und der Erstattung des für die ausgefallene Leistung gezahlten Preises wählen.
(4) Muss eine bereits begonnene Vorstellung, Führung, Exkursion oder sonstige Veranstaltung vorzeitig beendet werden und kann dadurch ein wesentlicher Teil der gebuchten Leistung nicht erbracht werden, bietet das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH nach Möglichkeit eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin an. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere auf eine vollständige oder anteilige Erstattung, bleiben unberührt.
(5) Muss eine bereits begonnene Exkursion, Wattwanderung oder sonstige Außenveranstaltung aus Sicherheitsgründen, insbesondere aufgrund einer kurzfristigen Veränderung der Wetter-, Wasserstands- oder Gefahrenlage, geändert, verkürzt oder abgebrochen werden, richten sich etwaige Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sicherheit der Teilnehmer hat bei der Entscheidung über die Fortführung der Veranstaltung Vorrang.
(6) Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, des Programms, der eingesetzten Personen oder vergleichbare Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich verändern und für den Kunden zumutbar sind.
(7) Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Besondere Regelungen für Führungen, Exkursionen und Wattwanderungen
(1) Bei Führungen, Exkursionen, Wattwanderungen und vergleichbaren Angeboten sind die Anweisungen der Mitarbeitenden, Guides und sonstigen vom Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH mit der Durchführung beauftragten Personen zu beachten. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Anweisungen.
(2) Die Teilnahme an Führungen, Exkursionen und Wattwanderungen setzt voraus, dass die Teilnehmer den körperlichen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung voraussichtlich gewachsen sind und über eine den jeweiligen Wetterbedingungen und der Veranstaltung angemessene Bekleidung und Ausrüstung verfügen.
Besondere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Wegstrecke, Untergrund, Dauer, Bekleidung, Schuhwerk oder sonstiger körperlicher Belastungen, werden, soweit erforderlich, in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben.
(3) Bestehen aufgrund konkreter Umstände begründete Zweifel daran, dass eine Person ohne erhebliche Gefährdung der eigenen Sicherheit, anderer Teilnehmer oder der Gruppe an der Veranstaltung teilnehmen kann, ist das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH beziehungsweise der verantwortliche Guide berechtigt, die Teilnahme abzulehnen oder eine bereits begonnene Teilnahme zu beenden.
Dies gilt auch, wenn aufgrund unzureichender Bekleidung oder Ausrüstung eine sichere Teilnahme unter den konkreten Wetter- und Umgebungsbedingungen nicht gewährleistet ist.
(4) Teilnehmer sind verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung auf ihnen bekannte Umstände hinzuweisen, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können, soweit diese für den verantwortlichen Guide nicht erkennbar sind. Die Mitteilung konkreter Diagnosen oder sonstiger nicht für die sichere Durchführung erforderlicher Gesundheitsinformationen ist nicht erforderlich.
Im Zweifel sollte vor Beginn der Veranstaltung mit dem verantwortlichen Guide geklärt werden, ob eine sichere Teilnahme möglich ist.
(5) Bei Führungen im Wattenmeer ist zum Schutz vor Schnitt- und anderen Fußverletzungen geeignetes Schuhwerk zwingend erforderlich. Barfußlaufen ist nicht gestattet.
Als geeignet gelten insbesondere Gummistiefel, Badeschuhe, Beachies oder vergleichbares Schuhwerk, das einen ausreichenden Schutz der Füße gewährleistet.
(6) Teilnehmer können geeignetes eigenes Schuhwerk mitbringen. Soweit verfügbar, können beim Erlebniszentrum Naturgewalten gegen Gebühr Gummistiefel ausgeliehen werden. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Größen oder einer bestimmten Anzahl von Leihstiefeln besteht nicht.
(7) Die Teilnahme an einer Führung im Wattenmeer kann abgelehnt werden, wenn kein geeignetes Schuhwerk getragen wird und auch kein geeignetes Leihschuhwerk zur Verfügung steht.
(8) Teilnehmer können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie sicherheitsrelevante Anweisungen trotz Aufforderung nicht befolgen und dadurch sich selbst, andere Teilnehmer oder die sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden.
(9) Die Entscheidung über die Durchführung, Änderung, Verkürzung oder den Abbruch einer Exkursion oder Wattwanderung kann insbesondere aufgrund der aktuellen Wetter-, Wasserstands- und Sicherheitslage auch kurzfristig getroffen werden. Die Sicherheit der Teilnehmer hat bei dieser Entscheidung Vorrang.
(10) Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund aufgrund der vorstehenden Bestimmungen von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Kinder, Jugendliche und Aufsichtspflicht
(1) Kinder und Jugendliche dürfen an den Angeboten des Erlebniszentrums Naturgewalten nur unter Beachtung der für das jeweilige Angebot geltenden Alters- und Teilnahmevoraussetzungen teilnehmen.
(2) Ausstellung: Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Ausstellung ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Ausstellung nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson besuchen.
(3) Syltdome: Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen den Syltdome grundsätzlich ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz, insbesondere die für die jeweilige Filmvorführung geltenden Altersfreigaben und zeitlichen Beschränkungen, sind zu beachten und gehen der vorstehenden Regelung vor.
Für einzelne Filme oder Vorstellungen können aufgrund ihres Inhalts zusätzliche Altersbeschränkungen gelten. Diese werden bei der jeweiligen Vorstellung beziehungsweise Filmbeschreibung angegeben.
(4) Führungen: Minderjährige dürfen an sämtlichen Führungsangeboten des Erlebniszentrums Naturgewalten nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen. Die erwachsene Begleitperson muss während der gesamten Führung anwesend sein.
(5) Soweit Minderjährige in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person teilnehmen, verbleibt die Aufsichtspflicht bei dieser Person. Die Durchführung einer Führung, Vorstellung oder sonstigen Veranstaltung durch Mitarbeitende oder Guides des Erlebniszentrums Naturgewalten führt nicht zur Übernahme der Aufsichtspflicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Für einzelne Veranstaltungen können aufgrund ihrer Art, ihres Inhalts oder aus Sicherheitsgründen zusätzliche oder abweichende Alters- und Teilnahmevoraussetzungen gelten. Diese werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben.
§ 13 Kombitickets
(1) Soweit Kombitickets angeboten werden, berechtigen diese zur Inanspruchnahme der jeweils im Ticket bezeichneten Leistungen. Für die einzelnen Bestandteile des Kombitickets gelten die jeweiligen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Bei einem Kombiticket aus Ausstellung und Syltdome gilt der Ausstellungsteil für den gebuchten Besuchstag und der Syltdome-Teil ausschließlich für die gebuchte Vorstellung zu dem angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit.
(3) Kann ein Bestandteil eines Kombitickets nicht erbracht werden, bleiben die bereits ordnungsgemäß erbrachten beziehungsweise in Anspruch genommenen Bestandteile hiervon grundsätzlich unberührt.
(4) Hinsichtlich des nicht erbrachten Bestandteils gelten die Regelungen des § 10 über Absage, Änderung und Abbruch entsprechend.
(5) Wird beispielsweise eine gebuchte Syltdome-Vorstellung abgesagt, kann der Kunde hinsichtlich dieses Bestandteils zwischen einer kostenfreien Umbuchung auf eine andere verfügbare Vorstellung und der Erstattung des auf diesen Bestandteil entfallenden Preises wählen.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 14 Verhalten, Hausordnung und Ausschluss
(1) Während des Aufenthalts im Erlebniszentrum sowie bei Veranstaltungen sind die Hausordnung und die Anweisungen der Mitarbeitenden beziehungsweise der mit der Durchführung beauftragten Personen zu beachten.
(2) Personen, die den Betrieb oder eine Veranstaltung erheblich stören, andere Personen belästigen oder gefährden, Einrichtungen beschädigen oder sicherheitsrelevante Anweisungen nicht befolgen, können von der weiteren Teilnahme beziehungsweise vom Aufenthalt ausgeschlossen werden.
(3) Wird der Ausschluss durch das Verhalten des Kunden verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts- oder Veranstaltungspreises.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 15 Haftung
(1) Das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Erlebniszentrums Naturgewalten Sylt gGmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet das Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt gGmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Erlebniszentrums Naturgewalten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften und gesetzliche Ansprüche der Kunden bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Stand: Oktober/2026